JEDERMANNSRECHT
«Allemannsretten»



In Norwegen gilt für Einzelpersonen das Jedermannsrecht.
Nicht gültig ist das Jedermannsrecht für Gruppen, Auto- und Wohnmobilfahrer!

Folgende Tabelle zeigt ihnen die Rechte, die sie in der Natur haben, aber auch die damit verbundenen Pflichten. Bitte nehmen Sie neben ihren Rechten auch ihre Pflichten zum Jedermannsrecht wahr. Ansonsten wird es in Zukunft Einschränkungen geben. Auf Privatgrund, in Naturschutz, Vogelschutz und Militärgebieten gelten folgende Rechte nicht oder nur eingeschränkt. Natürlich gelten folgende Regeln nicht in Ortschaften und Siedlungen.

 Sie dürfenSie sollen
Zu Fuß
mit dem Pferd
Schlitten
oder Fahrrad
sich überall in der Natur (auch auf Privatgrund) frei bewegen.möglichst auf Wegen bleiben. Zäune und Mauern dürfen nicht beschädigt werden. Tore und Gatter sind wieder zu schließen. Privatgrund darf nicht betreten werden, wenn dies durch den Besitzer ausdrücklich (durch ein Schild oder einen Zaun) verboten wurde.
Motorisiert auf der Straße bleiben. Das Jedermannsrecht gilt nicht für Motorisierte!
Das Zeltmal für eine Nacht aufstellen.dabei außer Sichtweite, mindestens aber 150m entfernt von Häusern aufstellen.
Menschen, Tiere und Pflanzen nicht stören.
Blumenpflücken.stehenlassen sofern diese unter Naturschutz stehen.
Beerenpflücken.Moltebeeren in Nordnorwegen stehenlassen.
Pilzepflücken. 
Sträucher und Bäume die noch leben nicht fällen oder verletzen.
In Seenbaden. 
bestellte Felder nicht betreten.
Seevogelreservate in der Zeit vom 15.4.-15.7 nicht betreten.
offene Feuerim Hochgebirge auch in der Sommerzeit machen.in der Zeit vom 15.4-15.9 unterlassen.
Kurz gefasstDas Jedermanns- Recht bedeutet, daß man die Natur genießen und nutzen darf.Die Jedermanns- Pflicht bedeutet nicht zu stören, zerstören und den Hausfrieden zu respektieren.

Tabelle mit freundlicher Genehmigung von Cathrine J. Brecht   www.norway.de)

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